Mitgliedschaft
Wichtige Dokumente zum Download
- Aufnahmeantrag_ab_01_2020-la_bob (PDF)
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF)
- Beitragstabelle SV Halle (PDF)
- Anpassung des Beitrages für Mitglieder des Sportvereins Halle (PDF)
Unsere Kontodaten
SV Halle | allgemeines Geschäftskonto | DE97800537620380082610 | Einzahlung von Eigenbeteiligungen, Sponsoring, Rückzahlungen |
Abteilung LA | Beitragskonto | DE20800537620381082611 | nur Einzahlung von Mitgliedsbeiträgen und Umlagen |
SV Halle | Spenden | DE15800537620380093301 | nur Einzahlung von Spenden (Sponsoring auf allg. Geschäftskonto) |
BIC für diese Konten: NOLADE21HAL (Saalesparkasse)
Unsere aktuellen Beiträge
Stand 07/2015:
Beitragsgruppe | Personengruppe | Grundbeitrag je Monat |
Jahresbeitrag | Aufnahmegebühr |
1 | Mitglieder bis 18 Jahre (die im Beitragsjahr das 19.Lebensjahr noch nicht vollenden) |
10,00 € | 120,00 € | 20,00 € inkl. Starterpaket |
2 | Mitglieder über 18 Jahre | 15,00 € | 180,00 € |
Umlage Abteilung Leichtathletik
als aktiver Wettkampfsportler (Kinder bis 15 Jahre) | 1,00€ | monatlich |
als aktiver Wettkampfsportler (Jugendliche bis 19 Jahre) | 2,00€ | monatlich |
als aktiver Wettkampfsportler (Erwachsene/ab AK 20 Jahre) | 3,00€ | monatlich |
Die Umlage wird zzgl. des Beitrages eingezogen. Zudem wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 20,00€ erhoben, welche ein Starterpaket garantiert.
Auszug aus der Satzung des SV Halle e.V.
§ 3 Zahlungsweise und Zahlungsfristen
(1) | Die Zahlungsverpflichtungen der Mitglieder werden ausschließlich im Lastschriftverfahren eingezogen. |
(2) | Als Zahlungsrhythmus ist eine jährliche oder halbjährliche Beitragsentrichtung möglich. |
(3) | Die Mitgliedsbeiträge sind mit den Zahlungsfristen:
fällig. Die Aufnahmegebühr wird mit der jeweils ersten Lastschrift eingezogen. |
(4) | Sollte ein Mitglied seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß nachkommen, wird es kostenpflichtig vom Verein gemahnt und verliert bei fortgesetzter Nichteinhaltung der Beitragspflicht seine mitgliedschaftlichen Rechte. |
Hier finden Sie den aktuellen Aufnahmeantrag (PDF).
Kündigung der Mitgliedschaft (Auszug aus der Satzung des SV Halle e.V.)
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
(2) | Der Austritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Der Austritt ist dem Präsidium durch natürliche Personen bis spätestens 30. November und durch juristische Personen bis spätestens 30. Juni schriftlich anzuzeigen. |